Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung (§66 BBiG/§42r HwO)

Fachpraktiker/innen für Holzverarbeitung stellen Holzbauteile wie Bretter oder fertige Produkte aus Holz her. Sie arbeiten dabei mit, Schnittholz, Profilholz, Bretter, Furnier- und Spanplatten herzustellen. Fachpraktiker/innen für Holzverarbeitung wählen das Holz aus, das dazu verwendet wird. Sie nehmen Maß und fügen Holzteile zusammen. Zum Beispiel leimen sie Einzelteile aneinander. Dabei beachten sie Fertigungsskizzen. Außerdem bedienen Fachpraktiker/innen für Holzverarbeitung Maschinen wie Sägen, Fräsen und Holzbohrer. Sie verarbeiten aber auch Metall, Kunststoff oder Glas. Außerdem bereiten sie die fertigen Produkte für die Lagerung oder den Versand vor.